Chefarztbehandlung
Sie werden zusätzlich persönlich durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung oder durch einen entsprechenden Vertreter medizinisch behandelt und betreut. Die Abrechnung der Ärztlichen Wahlleistung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierzu zählen auch alle begleitenden Arztleistungen, wie die der Anästhesie oder Laboruntersuchungen. Diese werden ebenfalls separat in Rechnung gestellt.
Wenn Sie die Ärztliche Wahlleistung in Anspruch nehmen möchten, so teilen Sie uns das bitte bei der Aufnahme ins Krankenhaus mit.
